Schwimmschule Lustige Ente

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Schwimmschule Lustige Ente Dresden

Schwimmlehrer Till Kühnes und
Andrea Janus

Telefon: 0351 - 86 28 615

 

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses

1. An- und Abmeldungen
An- und Abmeldungen können telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem terminierten Kurs verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen werden können. Abmeldungen können nur bis zu zwei Werktagen vor Kursbeginn entgegengenommen werden. Abmeldungen, die später erfolgen, können mit einer 30 %igen Stornogebühr belastet werden. Für Abmeldungen die gar nicht oder nach Kursbeginn erfolgen wird die ganze Kursgebühr fällig.

2. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Kursgebühr ist vor Beginn des Kurses zum aus der Rechnung ersichtlichen Zahlungstermin unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Nach vorheriger Absprache mit der Schwimmschule können Sie den Betrag auch in bar zur 1.Stunde bezahlen.

3. Krankheit und Nichterscheinen
Nichterscheinen zum Unterricht begründet keine Rückerstattung von Kursgebühren. Die Schule ist nicht verpflichtet, den Unterrichtsstoff nachzulehren. Bei freien Kursplätzen in anderen Gruppen und in Absprache mit der Schwimmschule kann wegen Krankheit des Schwimmschülers eine versäumte Unterrichtsstunde kostenfrei nachgeholt werden. Für jede weitere Nachholstunde bis max. 4 Kursstd. fallen 50% der Gebühren für eine reguläre Unterrichtsstunde an.
Die Krankmeldung muss spätestens am Abend vor der vereinbarten Unterrichtsstunde erfolgen.
Unentschuldigte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt. Nicht wahrgenommene Ersatzstunden können auch im Krankheitsfall nicht wiederholt werden.
Urlaubsbedingte Fehlzeiten, die vor Kursantritt mitgeteilt werden, können nach Absprache nachgeholt werden.
Eine Erstattung ist nicht möglich.
Diese Regelungen gelten auch für Privat- und Einzelunterricht.
Ausnahmeregelung: Sollte Ihr Kind den Kurs nach der 1.Unterrichtsstunde auf Grund von Überforderung oder Nichteignung abbrechen und Sie teilen uns das im Anschluss an den Unterricht mit, erstatten wir Ihnen die Kursgebühr abzgl. 15,-€ Bearbeitungsgebühr oder schreiben die restliche Kursgebühr ohne Bearbeitungskosten nach Absprache für einen Folgekurs gut.

4.Kursausfall durch die Schwimmschule
Im Fall der Verhinderung der Schwimmschule (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit der Schwimmlehrer oder sonstiger zwingender Gründe)
Kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Es verlängert sich in diesem Fall
die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung.

5. Ferien und Rücktritt der Schwimmschule
Die Ferienzeiten der Schwimmschule orientieren sich an den Schulferien in Sachsen. Ausnahme sind die Sommerferien. Die genauen Termine werden vorher bekannt gegeben. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Die Schwimmschule hat die Möglichkeit, bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten zurückerstattet oder nach Absprache mit Ihnen gutgeschrieben.
Ansprüche gegen die Schwimmschule oder das jeweilige Hallenbad sind ausgeschlossen.

6. Versicherungsschutz und Haftung
Für die Teilnehmer am Schwimmkurs besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebs-Haftpflichtversicherung. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenstände des Hallenbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Die Haftung liegt bei den Teilnehmern bzw. für die Kinder übernehmen hier ausschließlich die Eltern die Haftung.
Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die ein Kursteilnehmer vor oder nach Beginn des Kurses erleidet.
Die Aufsichtspflicht des Schwimmlehrers begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses.
Vor Beginn und nach Ende der Kurszeit übernimmt die Schwimmschule keine Verantwortung und Haftung für die Schwimmkursteilnehmer. Die Eltern bzw. Begleitpersonen müssen die Kinder persönlich ins Schwimmbad begleiten und bis zum Kursbeginn beaufsichtigen. Die Kinder sind am Ende des Kurses pünktlich abzuholen. Eine Beaufsichtigung der Kinder vor Beginn und nach Ende der Kurszeit durch den Schwimmlehrer ist nicht möglich.
Schwimmschüler, die zu spät zum Unterricht erscheinen müssen von den Eltern bzw. der Begleitperson persönlich zum Schwimmlehrer gebracht werden.
Die Kursteilnehmer, Eltern oder Begleitpersonen betreten und nutzen das Hallenbad auf eigene Gefahr.
Die Schwimmschule haftet nicht für Diebstähle.
Für mutwillig angerichtete Schäden an den Anlagen und Geräten der Schwimmschule haften Eltern für ihre Kinder.

7. Hausordnung und Sicherheit
Alle Weisungen die zur Sicherung und zum Schutz der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer und anderer Badegäste notwendig sind, sind strikt zu befolgen. Andernfalls ist der Schwimmlehrer berechtigt, den entsprechenden Teilnehmer, der Weisungen nicht befolgt, vom Kurs auszuschließen, eine Erstattung des Kursbeitrages erfolgt nicht.
Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Kursteilnehmer ohne Ersatzansprüche vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die jeweilig zutreffende Hausordnung des betreffenden Bades zu halten. Die Belehrung erfolgt durch den Schwimmlehrer. Weisungen des zuständigen Personals im betreffenden Bad sind unbedingt Folge zu leisten.
Die Teilnehmer unterliegen von Beginn bis Ende der Kursstunde den Weisungen des Schwimmlehrers.

8. Gesundheit
Jedes Kind muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber dringend empfohlen.
Mit dem Erscheinen zur Schwimmstunde wird bestätigt, dass das Kind / der Erwachsene keine schwerwiegenden Krankheiten (z.B. Organschäden, ansteckende Infektionen) hat und gesund ist.

9. Film- und Fotoaufnahmen
Das Filmen mit der Videokamera sowie Fotografieren ist nur in Abstimmung mit dem Schwimmlehrer außer in den Duschen, Toiletten und Umkleiden gestattet. Die evtl. notwendige Zustimmung der anderen Eltern ist einzuholen.
Erstellte Film- und Fotoaufnahmen durch die Schwimmschule können zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen im Internet oder Tageszeitung veröffentlicht werden.

10. Datenschutz
Alle vom Kunden erhaltene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und von der Schwimmschule genutzt, soweit dies für die Durchführung des Vertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Schwimmschule Lustige Ente Dresden erforderlich ist. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

11.Schlussbestimmungen
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht. Erfüllungsort ist Meißen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur schriftlich gültig.

www.lustigeente.de