Allgemeine
Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
Gegenstand
des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses
1. An- und Abmeldungen
An- und Abmeldungen können
telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen.
Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven
Anmeldung zu einem terminierten Kurs verbindlich,
da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Personen
aufgenommen werden können. Abmeldungen können
nur bis zu zwei Werktagen vor Kursbeginn entgegengenommen
werden. Abmeldungen, die später erfolgen, können
mit einer 30 %igen Stornogebühr belastet werden.
Für Abmeldungen die gar nicht oder nach Kursbeginn
erfolgen wird die ganze Kursgebühr fällig.
2.
Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Kursgebühr ist vor Beginn des
Kurses zum aus der Rechnung ersichtlichen Zahlungstermin
unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung
angegebene Konto zu überweisen. Nach vorheriger
Absprache mit der Schwimmschule können Sie den
Betrag auch in bar zur 1.Stunde bezahlen.
3.
Krankheit und Nichterscheinen
Nichterscheinen zum Unterricht begründet keine
Rückerstattung von Kursgebühren. Die Schule
ist nicht verpflichtet, den Unterrichtsstoff nachzulehren.
Bei freien Kursplätzen in anderen Gruppen und
in Absprache mit der Schwimmschule kann wegen Krankheit
des Schwimmschülers eine versäumte Unterrichtsstunde
kostenfrei nachgeholt werden. Für jede weitere
Nachholstunde bis max. 4 Kursstd. fallen 50% der Gebühren
für eine reguläre Unterrichtsstunde an.
Die Krankmeldung muss spätestens am Abend vor
der vereinbarten Unterrichtsstunde erfolgen.
Unentschuldigte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt.
Nicht wahrgenommene Ersatzstunden können auch
im Krankheitsfall nicht wiederholt werden.
Urlaubsbedingte Fehlzeiten, die vor Kursantritt mitgeteilt
werden, können nach Absprache nachgeholt werden.
Eine Erstattung ist nicht möglich.
Diese Regelungen gelten auch für Privat- und
Einzelunterricht.
Ausnahmeregelung: Sollte Ihr Kind den Kurs nach der
1.Unterrichtsstunde auf Grund von Überforderung
oder Nichteignung abbrechen und Sie teilen uns das
im Anschluss an den Unterricht mit, erstatten wir
Ihnen die Kursgebühr abzgl. 15,-€ Bearbeitungsgebühr
oder schreiben die restliche Kursgebühr ohne
Bearbeitungskosten nach Absprache für einen Folgekurs
gut.
4.Kursausfall
durch die Schwimmschule
Im Fall der Verhinderung der Schwimmschule (z.B. wegen
technischer Defekte, Krankheit der Schwimmlehrer oder
sonstiger zwingender Gründe)
Kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen.
Es verlängert sich in diesem Fall
die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung.
5.
Ferien und Rücktritt der Schwimmschule
Die Ferienzeiten der Schwimmschule orientieren sich
an den Schulferien in Sachsen. Ausnahme sind die Sommerferien.
Die genauen Termine werden vorher bekannt gegeben.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht
statt.
Die Schwimmschule hat die Möglichkeit, bei Ausfall
durch Krankheit, kurzfristiger Badschließung
oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, vom Vertrag
zurückzutreten. In solchen Fällen werden
bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte
Unterrichtseinheiten zurückerstattet oder nach
Absprache mit Ihnen gutgeschrieben.
Ansprüche gegen die Schwimmschule oder das jeweilige
Hallenbad sind ausgeschlossen.
6.
Versicherungsschutz und Haftung
Für die Teilnehmer am Schwimmkurs besteht ein
Versicherungsschutz durch eine Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden
an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenstände
des Hallenbades vor Beginn und nach Ende des Kurses
übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Die
Haftung liegt bei den Teilnehmern bzw. für die
Kinder übernehmen hier ausschließlich die
Eltern die Haftung.
Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für
Schäden und Verletzungen, die ein Kursteilnehmer
vor oder nach Beginn des Kurses erleidet.
Die Aufsichtspflicht des Schwimmlehrers begrenzt sich
lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses.
Vor Beginn und nach Ende der Kurszeit übernimmt
die Schwimmschule keine Verantwortung und Haftung
für die Schwimmkursteilnehmer. Die Eltern bzw.
Begleitpersonen müssen die Kinder persönlich
ins Schwimmbad begleiten und bis zum Kursbeginn beaufsichtigen.
Die Kinder sind am Ende des Kurses pünktlich
abzuholen. Eine Beaufsichtigung der Kinder vor Beginn
und nach Ende der Kurszeit durch den Schwimmlehrer
ist nicht möglich.
Schwimmschüler, die zu spät zum Unterricht
erscheinen müssen von den Eltern bzw. der Begleitperson
persönlich zum Schwimmlehrer gebracht werden.
Die Kursteilnehmer, Eltern oder Begleitpersonen betreten
und nutzen das Hallenbad auf eigene Gefahr.
Die Schwimmschule haftet nicht für Diebstähle.
Für mutwillig angerichtete Schäden an den
Anlagen und Geräten der Schwimmschule haften
Eltern für ihre Kinder.
7.
Hausordnung und Sicherheit
Alle Weisungen die zur Sicherung und zum Schutz der
körperlichen Gesundheit der Teilnehmer und anderer
Badegäste notwendig sind, sind strikt zu befolgen.
Andernfalls ist der Schwimmlehrer berechtigt, den
entsprechenden Teilnehmer, der Weisungen nicht befolgt,
vom Kurs auszuschließen, eine Erstattung des
Kursbeitrages erfolgt nicht.
Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche
Verhaltensregeln können Kursteilnehmer ohne Ersatzansprüche
vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die jeweilig
zutreffende Hausordnung des betreffenden Bades zu
halten. Die Belehrung erfolgt durch den Schwimmlehrer.
Weisungen des zuständigen Personals im betreffenden
Bad sind unbedingt Folge zu leisten.
Die Teilnehmer unterliegen von Beginn bis Ende der
Kursstunde den Weisungen des Schwimmlehrers.
8.
Gesundheit
Jedes Kind muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund
sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht
verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber dringend
empfohlen.
Mit dem Erscheinen zur Schwimmstunde wird bestätigt,
dass das Kind / der Erwachsene keine schwerwiegenden
Krankheiten (z.B. Organschäden, ansteckende Infektionen)
hat und gesund ist.
9.
Film- und Fotoaufnahmen
Das Filmen mit der Videokamera sowie Fotografieren
ist nur in Abstimmung mit dem Schwimmlehrer außer
in den Duschen, Toiletten und Umkleiden gestattet.
Die evtl. notwendige Zustimmung der anderen Eltern
ist einzuholen.
Erstellte Film- und Fotoaufnahmen durch die Schwimmschule
können zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit
oder Werbemaßnahmen im Internet oder Tageszeitung
veröffentlicht werden.
10.
Datenschutz
Alle vom Kunden erhaltene Daten werden ausschließlich
erhoben, verarbeitet und von der Schwimmschule genutzt,
soweit dies für die Durchführung des Vertrages
und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen
dem Kunden und der Schwimmschule Lustige Ente Dresden
erforderlich ist. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
11.Schlussbestimmungen
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig
sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen
Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
Erfüllungsort ist Meißen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur schriftlich
gültig.